Spitex
Wir kommen zu Ihnen nach Hause
Unsere VitaBuchs Spitex Mitarbeitenden ermöglichen Ihnen, dass Sie in der gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren können.
Wer kann Spitex anfordern?
Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters in Buchs zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf.
Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt?
Bevor die Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung für Pflegeleistungen ist gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird. Unsere Organisationen ermitteln den Pflege- und Betreuungsbedarf mit dem Abklärungsinstrument interRAI-Home-Care.
Pflegerische Leistungen werden in der Regel zu 90% durch Ihre Grundversicherung übernommen. Vorausgesetzt, Sie verfügen über eine ärztliche Verordnung.
Wir sind für Sie da, damit Sie bei Krankheit, nach einem Unfall, mit einer Beeinträchtigung, in sozialer Krisensituation oder Mutterschaft Pflege und Fürsorge in ihrem gewohnten Zuhause erhalten.
Vertrauen Sie auf die Spitex – für ein Leben in Würde und Selbstbestimmung in Ihrem eigenen Zuhause.
Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung
Pflege und Unterstützung Zuhause